Leistungen

Behandlungspflege / Häusliche Verordnung

Je nach Bedarf von 1x wöchentlich bis mehrmals täglich bieten wir Ihnen gerne die nötige Unterstützung bei der Umsetzung vom Arzt verordnete Leistungen, wie z.B. Wundversorgung, Unterstützung beim An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Injektionen (inkl. Blutzuckerkontrolle), Medikamentengabe und vieles mehr.

Wir kümmern uns um die Bestellung der Folge Verordnung und füllen alles für Sie aus.

Wir bieten Ihnen auch das rund um sorglos Paket für die Medikamenten Nachbestellung Inklusive Rezept Bestellung und Abholung in der Apotheke.


Grundpflege

Wenn Sie grundpflegerische Unterstützung bei

  • der Körperpflege
  • beim Ankleiden
  • Lagerungen
  • Hautpflege
  • Leistungen der Inkontinenzversorgung
  • oder weitere Hilfe benötigen, unterstützen Sie unsere qualifizierten Pflegekräfte.


Wir beraten Sie gerne und stimmen unsere Leistungen auf Ihren Hilfebedarf und Ihre Wünsche ab.

Bitte nehmen Sie mit uns unter den unten eingeblendeten Möglichkeiten  Kontakt auf.





Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI

Wenn Sie aus der Pflegeversicherung Pflegegeld beziehen, ist je nach Pflegegrad ein Beratungsbesuch notwendig.
Bei Pflegesachleistung kann ein zusätzlicher Beratungsbesuch von Ihnen angefordert werden.

Wir organisieren das für Sie.

  • Wenn Sie Ihren Angehörigen pflegen und Pflegegeld von der Pflegekasse bekommen, ist ein Beratungsbesuch nach §37 SGB XI von den Pflegekassen gefordert.
  • Pflegegrad 2 und 3 einmal pro Halbjahr
  • Pflegegrad 4 und 5 einmal vierteljährlich
  • Der Pflegebesuch wird von unseren Fachberatern für Pflege durchgeführt.
  • Wenn Sie von der Pflegekasse dazu aufgefordert werden, melden Sie sich bei uns, wir kümmern uns um alles Weitere.
  • Seit dem 01.01.2017 können Sie die Beratungsbesuche auch in Anspruch nehmen, wenn sie Pflegesachleistungen beziehen, also der Pflegedienst zu Ihnen kommt.
  • Sie haben in allen Pflegegraden halbjährlich Anspruch darauf


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